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Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz

Liebe Eltern,

hiermit informiere ich Sie über die bereits vor den Herbstferien angekündigte Aufhebung der Maskenpflicht.

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.

Konkret bedeutet dies:
-Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
-Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
-Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
-Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
-Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Ich weise außerdem darauf hin, dass das Betreten der Schule nur nach Vorabsprache und im Notfall erlaubt ist. Wer die Schule betritt muss über 3G verfügen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Brandenburg
-Schulleiter-

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