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Corona
Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz
Liebe Eltern,
hiermit informiere ich Sie über die bereits vor den Herbstferien angekündigte Aufhebung der Maskenpflicht.
Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.
Konkret bedeutet dies:
-Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
-Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
-Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
-Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
-Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Ich weise außerdem darauf hin, dass das Betreten der Schule nur nach Vorabsprache und im Notfall erlaubt ist. Wer die Schule betritt muss über 3G verfügen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Brandenburg
-Schulleiter-
Corona-Neuigkeiten
Beschulungssituation an der GE Velbert-Neviges
Präsenzunterricht ab dem 31. Mai 2021
Ab Montag, 31. Mai 2021, kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Da der Kreis Mettmann dies erfüllt, dürfen wir ab Montag wieder in voller Klassenstärke unterrichten. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.
Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen (näheres siehe unten).
Den aktuellen Elternbrief finden sie am Beitragsende.
Unterricht nach Plan:
Die Schüler*innen haben an Präsenztagen den vollen, normalen Stundenplan in 60-Minuten-Stunden. Die einzige Änderung betrifft die LB-Stunden, welche im Wechselunterricht nur als LB+-Stunden unterrichtet werden. Die LB+-Stunden dienen im Moment als Wiederholung und Aufarbeitung des Unterrichtstoffs der vergangenen Wochen sowie der Einführung der Inhalte der neuen Module. Es findet in dieser Zeit kein jahrgangsübergreifender Unterricht statt, damit wir zur besseren Rückverfolgung immer die gleichen Kinder in einem Raum haben. Bei den Klassen der 5. Jahrgangsstufe ist die/der obere LB-Lehrer*in zuerst bei ihnen in der Klasse und die/der untere in der Folgestunde, also hat im Beispielplan Frau Bucher dienstags in der 3. Stunde Deutschunterricht in der 5a und Frau Bauer Matheunterricht in der 4. Stunde. Dementsprechend hat die Klasse 6a zunächst Frau Bauer in der 3. Stunde und Frau Bucher im Anschluss in Deutsch.
Auch alle anderen Fächer greifen zunächst die Ergebnisse des Distanzunterrichts auf, bevor neue Lerninhalte vermittelt werden. Die Förderstunden werden zunächst zur Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen und dem sozialen Miteinander genutzt und sollen, wenn möglich, von einer/einem Klassenlehrer*in gehalten werden. Der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt.
Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt. Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig. Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden. Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung. Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann. Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-NRW.de abrufbar.
Hygienemaßnahmen:
Die vor dem Lockdown geltenden Hygienemaßnahmen haben auch weiterhin Bestand. Im Präsenzunterricht sind die Kinder verpflichtet, eine saubere FFP2-Maske, OP-Maske oder eine andere medizinische Maske auf dem gesamten Schulgelände zu tragen. Die Schüler*innen sollen immer eine neue Wechselmaske in ihren Taschen mitführen. Zudem ist regelmäßiges Lüften und Abstände, gerade wenn keine Maske – beim Essen und Trinken – getragen wird, zwingend einzuhalten. Regelmäßiges Händewaschen während des Tages und die Desinfektion beim Betreten und Verlassen des Gebäudes sind auch weiterhin Regel.
Mensa:
Ab Montag, 07. Juni 2021 bis zum 17. Juni 2021 wird die Mensa geöffnet und ein warmes Essen in den neuen Räumlichkeiten ausgegeben.
COVID19-Selbsttests in der Schule
Wie oben erwähnt gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: Coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf .
Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine sind jeweils morgens von montags bis donnerstags. Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus. Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
Sollten Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte die Testung Ihres Kindes verweigern, füllen Sie bitte folgendes Formular aus: Verweigerung-der-Teilnahme-an-Selbst-Testungen. Ihr Kind darf dann bis auf Weiteres das Schulgelände nicht betreten und lernt auf Distanz.
Beratung durch Frau Neuhaus
Frau Neuhaus bietet auch jetzt Beratungstermine für Schülerinnen und Schüler an.
Die Beratung findet
- donnerstags von 08.30 bis 09.30 Uhr und
- freitags von 11.00 bis 12.00 Uhr statt.
Montags ist Frau Neuhaus aus dienstlichen Gründen nicht in der Schule und steht somit für eine Beratung oder Terminvereinbarung nicht zur Verfügung.
Bitte vereinbart einen Termin unter:
p.neuhaus@schule-ge-neviges.de oder neuhaus@ge-neviges.de
Elternbriefe
- Die Elternbrief Januar III
- Die Elternbrief Januar IV
- Die Elternbrief Februar I
- Elternbrief-März-I
- Elternbrief-April-I
- Elternbrief-April-II
- Elternbrief-Mai
Aktuelle Coronabetreuungsverordnung
Lernsituation ab dem 11. Januar 2021
Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Die konkrete Umsetzung und was das ab Montag für die Schüler*innen bedeutet, finden Sie als Elternbrief (hier) und wird Ihnen per Mail von den Klassenlehrer*innen zugeschickt.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Unsere Schule bietet ab Montag, 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Die Betreuung findet montags, mittwochs und donnerstags von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr und dienstags und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt an unserer Schule nur das Lehrpersonal in Betracht, die dadurch nicht im Distanzunterricht einzusetzen sind. Damit wir als Schule den Einsatz der Kolleg*innen planen können, melden Sie Ihr Kind bei Bedarf frühzeitig für die Notbetreuung an. Schicken Sie das Anmeldeformular bitte an bullmann@ge-neviges.de (Anmeldeformular).
Sollten Probleme bei der Nutzung des Aufgaben Moduls bei IServ auftreten finden Sie hier ein Erklärvideo.
Homeschooling und die Probleme – System IServ war vollkommen überlastet – lesen sie hier weiter Elternbrief
IServ
IServ ermöglicht uns die datensichere Kommunikation und einen Aufgabenaustausch mit den Schülerinnen und Schülern. Es gibt die Möglichkeit mit Ihren Kindern über einen Messenger in IServ zu kommunizieren. Ebenso können wir den Kindern Aufgaben über IServ stellen und Ihre Kinder können wiederum ihre Ergebnisse auf dem Server hinterlegen, so dass die Lehrerin / der Lehrer die Aufgabe kontrollieren kann. Durch IServ ist daher ein kommunikativer Austausch zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen während einer Homeschooling-Phase sehr vereinfacht.
Die Schülerinnen und Schüler werden schnellstmöglich mit IServ vertraut gemacht werden. Eine Anleitung für die Erstanmeldung und die Installation der IServ App finden Sie hier.
Sollten Probleme bei der Nutzung des Aufgaben Moduls bei IServ auftreten finden Sie hier ein Erklärvideo.
Notbetreuung vor Weihnachten
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
edie Landesregierung hat beschlossen, dass die beiden letzten Schultage (21.12.-22-12.2020) aufgrund des Pandemiegeschehens unterrichtsfrei sind und somit die Ferien bereits am 21.12.2020 beginnen.
Diese Maßnahme wurde getroffen, da das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet. Deshalb kommt es auch darauf an, Kontakte möglichst zu reduzieren. Um Ihnen und Ihren Familien ein hoffentlich schönes und gesundes Weihnachtsfest zu ermöglichen, ist diese Verlängerung ein Beitrag zur Minimierung der Kontakte.
Sollten bei Ihnen Probleme bei der Betreuung Ihres Kindes auftreten, so hat das Land NRW verfügt, dass die Schulen eine Notbetreuung anbieten müssen. Aufgrund der Reduzierung der Kontakte vor dem Weihnachtsfest möchten wir darum bitten, die Betreuung nur in Notfällen zu nutzen. Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen.
Im Bedarfsfall füllen Sie bitte das Antragsformular aus und geben dieses bis zum 11. Dezember an der Schule ab.
Quarantäne-Regeln
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund der aktuellen Überlastung der Gesundheitsämter entscheidet die Schulleitung bei einem positiven Befund, welche Schülerinnen und Schüler vorsorglich in Quarantäne geschickt werden. Über das weitere Vorgehen werden wir vom Gesundheitsamt Mettmann informiert und geben diese Informationen unverzüglich an Sie weiter.
Unter folgendem Link erhalten Sie alle Informationen zur aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann und zu den Quarantäne-Regeln:
Corona-Quarantäneverpflichtung-auch-ohne-individuelle-Anordnung
Oder kurz zusammengefasst:
Informationen zum Schulbeginn nach den Herbstferien
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie wahrscheinlich schon über die Medien gehört oder gelesen haben, gilt ab dem 26. Oktober aufgrund der rasant steigenden Corona-Erkrankungen an alle weiterführenden Schulen in NRW die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz auf dem gesamten Schulgelände und auch wieder am Platz in den Klassen zu tragen. Ihre Kinder müssen den Mund-Nasen-Schutz also wieder den ganzen Schultag trage, bitte geben Sie Ihren Kindern deshalb eine Wechselmaske mit.
Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu „Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen“ (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf) wurden und werden an unserer Schule durchgeführt. Die Unterrichtsräume werden alle 20 Minuten und die gesamte Pausendauer stoßgelüftet bzw. quergelüftet.
Bitte denken Sie daran, dass es in den nächsten Wochen kälter wird und die Klassenräume somit sehr kühl werden können. Achten Sie deshalb bei Ihren Kindern auf eine angemessene warme Kleidung („Zwiebellook“). Gerne können Sie Ihren Kindern auch Decken mitgeben.
Bitte denken Sie auch an die Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten: http://ge-neviges.de/testpflicht-fuer-reisende-aus-risikogebieten/
Wir freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen.