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Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen

Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also
geimpfte oder genesene Personen) aufgehoben. Zukünftig müssen also nur solche Kinder
zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind.
Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen
können. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin
freiwillig an den Testungen teilnehmen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn möglichst
viele Kinder aus einem gemeinschaftlichen Verantwortungsgefühl mitmachen.
Wir testen weiterhin 3mal in der Woche (montags, mittwochs und freitags).

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