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Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10. Januar 2022

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus, montags, mittwochs und freitags wird an unserer Schulen fortgesetzt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Bürgertest, nicht älter als 24 Stunden am Testungstag vorzulegen.

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